Allgemeine Geschäftsbedingungen Landlütenhof in Luzern/Schwyz

 

Wichtig: Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Landlütenhof sorgfältig durch. Sie sind Bestandteile jeder Reitstunde und jedes Ferienkurses und gelten bei der Teilnahme am Reitunterricht als akzeptiert. Die AGBs gelten ab sofort. 

 

1.        Der Reitunterricht findet ganzjährig bei jeder Witterung statt. Bei extremen Wetterverhältnissen (Gewitter, Sturm, etc.) kann das Reiten durch Theorie oder eine andere Aktivität im Zusammenhang mit den Ponys ersetzt werden. Die Reitstunden sind einzeln oder im 5-er Abonnement im Voraus zu bezahlen. Abos sind 1 Jahr gültig und werden im Falle des Nichtgebrauchs nicht rückvergütet.

 

2.        Die Anmeldung für die Reitstunden (auch mündlich) ist verbindlich. Ist ein Platz für das Kind reserviert, verpflichtet dies zur regelmässigen Teilnahme. Die Haltung von Pferden und Ponys ist kostenintensiv und die Ausgaben für Futter, Hufpflege, Tierarzt, Lohn für die Reitlehrerin etc. entstehen auch dann, wenn Ihr Kind nicht ins Reiten kommt. Sollte ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen einmal verhindert sein, muss im Verhinderungsfall spätestens 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei späterer Abmeldung ist das ganze Kursgeld geschuldet, es sei denn, ein anderes geeignetes Kind übernimmt den frei gewordenen Kursplatz. Je früher Ihre Abmeldung bei uns eintrifft, desto grösser ist die Chance, einen Ersatz zu finden.

 

3.        Sollte der Unterricht aus zwingenden Gründen nicht stattfinden können, werden die Eltern rechtzeitig informiert. Selbstverständlich fallen dann keine Kosten an.

 

4.        Während den Schulferien (es gilt der Ferienplan des Kantons Luzern und Schwyz) findet kein regulärer Reitunterricht statt. In den Ferien werden die Kurse angepasst und es muss individuell angemeldet werden.

 

5.        Sicherheit

Wir bemühen uns, den Reitunterricht möglichst risikofrei zu gestalten. Zudem ist es uns wichtig, bei unseren Schülern/innen das Vertrauen und den richtigen Umgang mit den Pferden zu fördern! Dennoch birgt der Umgang mit Pferden gewisse Risiken und Reiten bleibt eine Risikosportart! Daher bitten wir Sie die Ausrüstung Ihres Kindes regelmässig zu überprüfen.

 

5.1   Der/die Reitschüler/in besucht den Unterricht auf eigene Gefahr. Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Reitschüler/innen. Bei einem Unfall werden sämtliche Haftungs- und Schadenersatzansprüche (einschl. Personenschäden) abgelehnt. Klären Sie ab, ob Ihre Unfallversicherung den Reitsport abdeckt. Bei Haftpflichtversicherungen besteht die Möglichkeit, Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferden und Sattelzeug mit einzuschliessen.

 

5.2   Für den Reitunterricht besteht Helmpflicht. Aus versicherungstechnischen Gründen empfehlen wir das Tragen von Reithelmen. Das Tragen von Velohelmen empfiehlt sich nur bei kleinen Kindern, bei denen noch keine geeigneten Reithelme auf dem Markt sind. Dieser muss zwingend passen und darf nicht zu gross sein, denn Sicherheit wird bei uns grossgeschrieben. Das Tragen von Rückenprotektoren ist freiwillig, wird aber empfohlen.

 

5.3     Festes und geschlossenes Schuhwerk mit Absatz. Am besten Wanderschuhe oder Stiefel. Leggins oder Hosen, die eher enganliegend und bequem sind. Die Kinder sollten dem Wetter entsprechend angezogen sein (wir haben keine Halle). Regenhose und Regenjacke bei schlechtem Wetter. Bei warmem Wetter, eigene Trinkflasche mitbringen.

 

5.4     Ausserhalb der Unterrichtszeiten ist das Betreten der Stallgebäude aus versicherungstechnischen Gründen nur nach Absprache gestattet.

 

5.5     Bitte teilen Sie uns allfällige Allergien oder Krankheiten (z.B. gegen Arzneimittel, Insektenstiche, Asthma etc.) schriftlich mit.

 

6.        Sonstiges 

Manchmal machen wir während des Reitunterrichts, Ferienkurse oder Veranstaltungen Fotos und veröffentlichen diese auf unsere Webseite. Wenn Sie dies mit dem Foto Ihres Kindes nicht möchten, informieren Sie uns bitte schriftlich darüber.

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